Mär
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Apr
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Mai
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Jun
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Jul
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
StartseiteHome Hygieneregeln

Was sie für Ihren Konzertbesuch wissen müssen…

Das Wichtigste zuerst: Wir freuen uns sehr, Sie wieder bei unseren Konzerten begrüßen zu dürfen!
Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle! Wir tragen dafür Sorge, dass alle erforderlichen Hygienemaßnahmen getroffen werden. Bitte helfen auch Sie mit, dass der Konzertbesuch für alle sicher bleibt.

Die aktuellen Regeln

Am 1. Oktober 2022 trat die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Bisherige Verhaltensempfehlungen und Corona-Maßnahmen gelten grundsätzlich unverändert fort. D.h. Sie brauchen für den Konzertbesuch weiterhin keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis und kein negatives Testergebnis vorzulegen. Zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer Konzertbesucherinnen und Konzertbesucher empfehlen wir weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthalts in der Spielstätte. Bleiben Sie gesund!

Weitere Informationen:

Berichts au der Kabinettssitzung vom 27. September 2022 Mehr dazu

17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Mehr dazu

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Konzertbesuch proaktiv über die aktuellen Bestimmungen, da diese sich kurzfristig ändern können.

GESUNDHEIT GEHT VOR!

Sie tragen die Verantwortung für Ihren Gesundheitszustand selbst – fühlen Sie sich krank oder sind positiv auf das Coronavirus getestet worden? Verzichten Sie bitte auf die Konzertteilnahme. Die Gesundheit der anderen Konzertbesucher hat Vorrang.

ZU SPÄT KOMMENDE GÄSTE

Zu spät kommende Gäste können ggf. an freien Randplätzen in den letzten Reihen platziert werden. Wenn alle Randplätze belegt sind, können verspätet eintreffende Gäste leider nicht zur Veranstaltung zugelassen werden. Ein Rückzahlungsanspruch des Eintrittsgeldes entsteht auch in diesem Fall nicht.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Konzerterlebnis und freuen uns auf Sie!

Unsere Seite verwendet Cookies, um Inhalte individuell darzustellen und die Reichweite zu messen. Wir binden Elemente von Drittanbietern wie Facebook und Youtube ein. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

OK