Abo-Card
Pro Abonnement erhalten Sie eine persönliche Kundenkarte im Scheckkartenformat, mit der wir Ihnen auf Einzelkarten für Konzerte der BR-Klangkörper einen Preisnachlass von 10 % gewähren (inkl. VVK- und Systemgebühr sowie MVV). Von der Ermäßigung ausgeschlossen sind Stehplätze, öffentliche Proben, Benefizkonzerte sowie Konzerte mit Fremdveranstaltern. An der Abendkasse kann die Abo-Card aus technischen Gründen nur in der Isarphilharmonie, im Herkulessaal und im Prinzregententheater eingesetzt werden. Die Anzahl der ermäßigten Karten, die Sie mit der Abo-Card kaufen können, ist nicht limitiert.
Rückgabe
Für bereits bezahlte Karten besteht kein Umtausch- oder Rückgaberecht, auch nicht aus Gründen höherer Gewalt (wie Streik, Witterung usw.).
Übertragbarkeit
Abonnent*innen können ihren Platz für einzelne Konzerte auf Dritte übertragen. Falls Sie Ihr Abo-Ticket für das Konzert nicht persönlich weitergeben können, stellen wir eine Ersatzkarte auf den Namen der Abonnentin oder des Abonnenten zur Abholung an der Abendkasse aus (berechtigt nicht zur Nutzung des MVV). Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Serien- bzw. Sitzplatztausch
Ein Tausch ist nur vor Beginn der Saison möglich. Bitte teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch bis 5. Juli 2024 mit.
Korrespondenz und Adressänderung
Adressänderungen bitten wir, uns schriftlich (per Post oder E-Mail) unter Angabe Ihrer Kundennummer mitzuteilen, damit wir Ihnen relevante Informationen über Konzerte und Veranstaltungen (z.B. Besetzungsänderungen) zukommen lassen können.
Vorbestellung von Einzelkarten
Für Einzelkarten haben Abonnent*innen bis einen Monat vor offiziellem VVK-Start ein Vorkaufsrecht (Bestellung im Abobüro, schriftlich oder per E-Mail). Die Vorbestellung ist unverbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sie erhalten vor VVK-Start eine Auftragsbestätigung oder Absage. Für die Bearbeitung von Vorbestellungen wird eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 6,– € erhoben.
Kündigung/Verlängerung
Ein Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, wenn es nicht bis 5. Juli 2024 schriftlich gekündigt wird. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungszugang per Bankeinzug oder Überweisung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gilt das Abonnement als freigegeben. Die Abo-Eintrittskarten werden bis spätestens eine Woche vor dem ersten Konzert verschickt.
Programm-/ Besetzungsänderungen
Der Bayerische Rundfunk behält sich aus künstlerischen bzw. technischen Gründen Besetzungs-, Termin-, Programm- oder Sitzplatzänderungen vor. Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe des Abonnements oder Tickets. Ein Wechsel in ein anderes Konzert oder ein Ersatz für nicht wahrgenommene Konzerttermine sind ebenfalls nicht möglich.
Eintrittskarte als Fahrschein
Jedes gekaufte Ticket (Abonnement und Einzelkarte) für ein Konzert des Münchner Rundfunkorchesters beinhaltet die kostenlose Nutzung des MVV für die Fahrt zur Veranstaltung und zurück (gilt nicht für Ersatzkarten, die an der Abendkasse ausgestellt werden). Als Nachweis gilt das jeweilige Ticket. Bei print@home-Tickets muss die Ticketbestellerin oder der Ticketbesteller anwesend sein.
Einführungen
Alle Eintrittskarten berechtigen zum Besuch der Einführungen (soweit angeboten).
Einlass
Bei Verspätung ist ein Einlass erst in der Pause möglich. Bei Konzerten mit nur einem Werk ist ein verspäteter Einlass ausgeschlossen.
Bild- und Tonaufzeichnungen
Die Konzerte des Bayerischen Rundfunks werden regelmäßig im Fernsehen übertragen, im Radio gesendet, im Internet bereitgestellt (Live-Stream/on demand) oder für CD- bzw. DVD-Produktionen mitgeschnitten. Daher kann es durch Platzsperrungen, Kameras, Mikrofone oder zusätzliche Beleuchtung zu leichten Beeinträchtigungen kommen. Wir versuchen selbstverständlich immer, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, und bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis.
Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich einverstanden, dass Aufzeichnungen und Bilder von Ihnen und/oder Ihren minderjährigen Kindern ohne Anspruch auf Vergütung ausgestrahlt, verbreitet, insbesondere in Medien (einschließlich Fernsehen, Internet und Printprodukten) genutzt und auch auf individuellen Abruf und unabhängig von der Art des Empfangsgeräts öffentlich zugänglich und wahrnehmbar gemacht werden können. Mit eingeschlossen sind eventuelle entgeltliche Nutzungen der Produktion in allen Arten, Formen und Medien.